(2) 4 Ausl. A 34/05 (220/06)•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-01, (2) 4 Ausl. A 34/05 (220/06)
Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-01, (2) 4 Ausl. A 34/05 (220/06)
(2) 4 Ausl. A 34/05 (220/06)Obergericht01.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — (2) 4 Ausl. A 34/05 (220/06) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-01
Aktenzeichen: (2) 4 Ausl. A 34/05 (220/06)
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0301.2.4AUSL.A34.05.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert:
Die dem ehemaligen Verfolgten aus der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Ausla-gen werden über die bisher festgesetzten 445,21 € hinaus auf insgesamt 572,80 € (in Worten: fünfhundertzweiundsiebzig 81/100 €) festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Verfolgten im Beschwerde-verfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
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