21 W 8/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-27, 21 W 8/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 W 8/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-27
Aktenzeichen: 21 W 8/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0227.21W8.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die (sofortige) Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß des Land-gerichts Essen vom 21.12.2006 – 9 O 8/06 – abgeändert.
Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt N aus C beigeordnet.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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