23 W 23/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-26, 23 W 23/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-26, 23 W 23/07
23 W 23/07Obergericht26.02.2007
Regest
Keine Kostenerstattung der im Güteverfahren nach § 15 a EGZPO angefallenen Anwaltskosten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 23/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-26
Aktenzeichen: 23 W 23/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0226.23W23.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Normen: §§ 91 Abs. 3 ZPO; 15 a EGZPO
Leitsätze
Keine Kostenerstattung der im Güteverfahren nach § 15 a EGZPO angefallenen Anwaltskosten.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig nach einem Gegenstandswert bis zu 300 EUR zurückgewiesen.
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