Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-13, 8 UF 180/06

8 UF 180/06Obergericht13.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 180/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-13

Aktenzeichen: 8 UF 180/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0213.8UF180.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. August 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Der Klägerin werden die Kosten der Berufung auferlegt.

Der Streitwert für die Berufung wird auf 3.871 EUR festgesetzt.

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