Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-13, 21 U 1/06

21 U 1/06Obergericht13.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 1/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-13

Aktenzeichen: 21 U 1/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0213.21U1.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. November 2005 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Berufung werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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