5 UF 111/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-07, 5 UF 111/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-07, 5 UF 111/06
5 UF 111/06Obergericht07.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 111/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-07
Aktenzeichen: 5 UF 111/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0207.5UF111.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 24. Juli 2006 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Iserlohn im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt abgeändert.
Der Antragsteller wird verurteilt, ab Rechtskraft der Scheidung an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt in monatlicher Höhe von 1.156,00 € zu zahlen.
Die weitergehende Unterhaltsklage bleibt abgewiesen.
Die Kosten erster und zweiter Instanz werden insgesamt gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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