Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-07, 20 U 118/06

20 U 118/06Obergericht07.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 118/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-07

Aktenzeichen: 20 U 118/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0207.20U118.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.06.2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages erbringt.

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