11 U 90/05•Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-31, 11 U 90/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 90/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-31
Aktenzeichen: 11 U 90/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0131.11U90.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Juli 2005 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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