2 WF 9/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-30, 2 WF 9/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 9/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-30
Aktenzeichen: 2 WF 9/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0130.2WF9.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 124 Nr. 4, 172 Abs. 1 ZPO
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 28.12.2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 20.12.2006 aufgehoben.
Das Familiengericht wird angewiesen, über die Abhilfe (§ 572 Abs. 1 ZPO) der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 14.11.2006 zu entscheiden.
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