Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-19, 26 U 36/06

26 U 36/06Obergericht19.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 36/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-19

Aktenzeichen: 26 U 36/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0119.26U36.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. Januar 2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 26. September 2005 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt, ausgenommen sind die Kosten der Säumnis vom 26. September 2005, die der Beklagte zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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