4 U 22/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-18, 4 U 22/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 22/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-18
Aktenzeichen: 4 U 22/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0118.4U22.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 15. Dezember 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen teilweise abgeändert.
Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 107.319,51 EUR zu zahlen sowie den Kläger von den Ansprüchen der „Die Sparkasse C“ zu den Vertragsnummern #####8# und #####5 freizustellen, und zwar Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag mit der „B-Lebensversicherungsgesellschaft“ zur Versicherungsnummer #####RK/##4 sowie aus dem Vertrag mit der D bestehenden Noble Policen-Nr. ######S sowie aus dem Lebensversicherungsvertrag mit der H-Lebensversicherungs-AG mit der Versicherungsnummer #####3.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Von den außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger die Hälfte seiner eigenen und die der Beklagten zu 1) in voller Höhe.
Der Beklagte zu 2) trägt seine eigenen außergerichtlichen Kosten und die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Der Kläger und der Beklagte zu 2) tragen die Gerichtskosten je zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten zu 2) wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,- EUR abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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