11 UF 84/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-17, 11 UF 84/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-17, 11 UF 84/06
11 UF 84/06Obergericht17.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 84/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-17
Aktenzeichen: 11 UF 84/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0117.11UF84.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 28. Februar 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familienge-richt – Schwerte unter Aufrechterhaltung der Verurteilung für die Zeit von Oktober 2003 bis Dezember 2004 für die Zeit ab Januar 2005 teilweise ab-geändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab Januar 2005 wie folgt nach-ehelichen Unterhalt zu zahlen:
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für die Zeit von Januar 2005 bis Juli 2005 monatlich 841,32 €;
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für die Zeit von August 2005 bis Dezember 2005 monatlich 520,- €;
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für Januar 2006 530,- €;
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für die Zeit von Februar 2006 bis Dezember 2006 monatlich 687,- €;
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für die Zeit ab Januar 2007 monatlich 562,- €.
Die weitergehenden Ansprüche für die Zeit ab Januar 2005 werden abgewie-sen.
Die weitergehende Berufung und die weitergehende Anschlussberufung wer-den zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Beklagte zu 4/5 und die Klä-gerin zu 1/5 zu tragen
Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz werden der Klägerin zu 1/4 und dem Beklagten zu 3/4 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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