4 U 99/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-16, 4 U 99/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 99/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-16
Aktenzeichen: 4 U 99/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0116.4U99.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 09. Mai 2006 verkündete Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird mit der Ma߬gabe zurückgewiesen, dass es am Ende des Verbotstenors zu 2. heißt: „wie geschehen in der Werbung in der Zeitschrift „Y“ gemäß Anlage K 2“ und am Ende des Verbotstenors zu 9. heißt: „wie geschehen in der Inter-netwerbung der Beklagten vom 14.02.2006 gemäß Anlage K 3“.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 65.000,00 € abzuwenden, falls nicht der Klä¬ger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.