27 W 86/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-16, 27 W 86/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-16, 27 W 86/06
27 W 86/06Obergericht16.01.2007
Regest
Der Streitwert für eine Nebenintervention ist jedenfalls dann, wenn sich der Nebenintervenient den Anträgen der von ihm unterstützten Partei anschließt, derselbe wie der Streitwert des Rechtsstreits.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 W 86/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-16
Aktenzeichen: 27 W 86/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0116.27W86.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: § 66 ZPO
Leitsätze
Der Streitwert für eine Nebenintervention ist jedenfalls dann, wenn sich der Nebenintervenient den Anträgen der von ihm unterstützten Partei anschließt, derselbe wie der Streitwert des Rechtsstreits.
Tenor
In dem Rechtsstreit
wird auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. C2 der Nebenintervenientin C der Beschluss der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld vom 09. März 2006 teilweise abgeändert.
Der Gebührenstreitwert für die Nebenintervention der C wird auf 400.000,00 € festgesetzt.
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