Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-16, 27 W 86/06

27 W 86/06Obergericht16.01.2007

Regest

Der Streitwert für eine Nebenintervention ist jedenfalls dann, wenn sich der Nebenintervenient den Anträgen der von ihm unterstützten Partei anschließt, derselbe wie der Streitwert des Rechtsstreits.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 W 86/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-16

Aktenzeichen: 27 W 86/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0116.27W86.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: § 66 ZPO

Leitsätze

Der Streitwert für eine Nebenintervention ist jedenfalls dann, wenn sich der Nebenintervenient den Anträgen der von ihm unterstützten Partei anschließt, derselbe wie der Streitwert des Rechtsstreits.

Tenor

In dem Rechtsstreit

wird auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. C2 der Nebenintervenientin C der Beschluss der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld vom 09. März 2006 teilweise abgeändert.

Der Gebührenstreitwert für die Nebenintervention der C wird auf 400.000,00 € festgesetzt.

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