1 Ss OWi 877/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-15, 1 Ss OWi 877/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-15, 1 Ss OWi 877/06
1 Ss OWi 877/06Obergericht15.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss OWi 877/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-15
Aktenzeichen: 1 Ss OWi 877/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0115.1SS.OWI877.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde wird der Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils dahin abgeändert, dass die Geldbuße auf 100,00 Euro herabgesetzt wird.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
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