Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-09, 4 U 30/06

4 U 30/06Obergericht09.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 30/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-09

Aktenzeichen: 4 U 30/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0109.4U30.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Parteien gegen das am 23. November 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen werden zurückgewiesen.

Von den Kosten der Berufung tragen der Kläger ¼ und die Beklagte ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,- EUR abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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