4 U 30/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-09, 4 U 30/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 30/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-09
Aktenzeichen: 4 U 30/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0109.4U30.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Parteien gegen das am 23. November 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen werden zurückgewiesen.
Von den Kosten der Berufung tragen der Kläger ¼ und die Beklagte ¾.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,- EUR abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.