4 Ws 544/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-21, 4 Ws 544/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-21, 4 Ws 544/06
4 Ws 544/06Obergericht21.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 544/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-21
Aktenzeichen: 4 Ws 544/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1221.4WS544.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß dem Angeklagten über die bisher festgesetzten 1.035,30 Euro hinaus weitere 1.331,99 Euro aus der Staatskasse zu erstatten sind.
Im übrigen wird die sofortige Beschwerde verworfen.
Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird um 60% ermäßigt. 60% der dem früheren Angeklagten in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 2.280,16 Euro festgesetzt.
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