11 UF 128/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-20, 11 UF 128/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-20, 11 UF 128/06
11 UF 128/06Obergericht20.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 128/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-20
Aktenzeichen: 11 UF 128/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1220.11UF128.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird das Verbundurteil des Amtsgerichts Ahlen vom 13.04.2006 unter Aufrechterhaltung des Scheidungsausspruchs teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I. Folgesache Versorgungsausgleich:
Von dem Versicherungskonto des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – Versicherungsnummer ######1 – werden, bezogen auf den 31.05.2002, Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 616,19 € auf das Versicherungskonto der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen – Versicherungsnummer ######2 – übertragen.
Die Umrechnung der übertragenen Anwartschaften in Entgeltpunkte wird angeordnet.
Der weitergehende Anspruch der Antragsgegnerin auf Versorgungsausgleich wird ausgeschlossen.
II. Folgesache Zugewinnausgleich:
Die Antragsgegnerin wird verurteilt, an den Antragsteller 5.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2006 zu zahlen.
Der weitergehende Anspruch auf Zugewinnausgleich bleibt abgewiesen.
III. Folgesache nachehelicher Unterhalt:
Die Klage auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt wird insgesamt abgewiesen.
Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Antragsteller zu 1/3 und der Antragsgegnerin zu 2/3 auferlegt.
Die Kosten der ersten Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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