Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-14, 10 U 120/06

10 U 120/06Obergericht14.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 120/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-14

Aktenzeichen: 10 U 120/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1214.10U120.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 04. Juli 2006 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufung mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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