10 U 120/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-14, 10 U 120/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-14, 10 U 120/06
10 U 120/06Obergericht14.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 120/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-14
Aktenzeichen: 10 U 120/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1214.10U120.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 04. Juli 2006 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten der Berufung mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.