2 WF 194/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-07, 2 WF 194/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-07, 2 WF 194/06
2 WF 194/06Obergericht07.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 194/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-07
Aktenzeichen: 2 WF 194/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1207.2WF194.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 114, 118 ZPO
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 28.7.2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen vom 10.7.2006 aufgehoben und zur erneuten Entscheidung über die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung (§ 114 ZPO) an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die Gerichtsgebühr nach Nr. 1811 KV-GKG wird nicht erhoben.
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