Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-06, 12 U 103/06

12 U 103/06Obergericht06.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 103/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-06

Aktenzeichen: 12 U 103/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1206.12U103.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 13. Juni 2006 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte zu 1) trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten zu 1) wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger durch Si¬cherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwen¬den, falls nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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