4 Ss OWi 758/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-01, 4 Ss OWi 758/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-01, 4 Ss OWi 758/06
4 Ss OWi 758/06Obergericht01.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 758/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-01
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 758/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1201.4SS.OWI758.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Unter Verwerfung der Rechtsbeschwerde im übrigen wird die Geldbuße auf 200,00 Euro ermäßigt.
Dem Betroffenen wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 50,00 Euro zu bezahlen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.
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