Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-30, 1 Ss 503/06

1 Ss 503/06Obergericht30.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss 503/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-30

Aktenzeichen: 1 Ss 503/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1130.1SS503.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Revision wird verworfen, soweit der Angeklagte wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden ist. Im Übrigen wird das angefochtene Urteil mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Lemgo zurückverwiesen.

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