15 W 259/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-18, 15 W 259/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-18, 15 W 259/05
15 W 259/05Obergericht18.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 259/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-18
Aktenzeichen: 15 W 259/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0918.15W259.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird der angefochtene Beschluss aufgehoben, soweit das Beschwerdegericht die durch Beschluss des Amtsgerichts vom 20.08.2004 ausgesprochene Zahlungsverpflichtung der Beteiligten zu 2) hinsichtlich des 36 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.04.2004 Betrages, also weiteren 1.270,85 € nebst anteiliger Zinsen, aufrecht erhalten hat.
Insoweit wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Gerichtskosten sowie die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 1.306,85 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.