Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-12, 3 Ss 410/06

3 Ss 410/06Obergericht12.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 410/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-09-12

Aktenzeichen: 3 Ss 410/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0912.3SS410.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts sowie die sofortige Beschwerde werden als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Angeklagte.

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