Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-08, 1 ZU 15/06 AGH NW

1 ZU 15/06 AGH NWObergericht08.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 ZU 15/06 AGH NW — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-09-08

Aktenzeichen: 1 ZU 15/06 AGH NW

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0908.1ZU15.06AGH.NW.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

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