1 ZU 15/06 AGH NW•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-08, 1 ZU 15/06 AGH NW
Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-08, 1 ZU 15/06 AGH NW
1 ZU 15/06 AGH NWObergericht08.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 ZU 15/06 AGH NW — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-08
Aktenzeichen: 1 ZU 15/06 AGH NW
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0908.1ZU15.06AGH.NW.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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