17 U 31/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-04, 17 U 31/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 31/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-04
Aktenzeichen: 17 U 31/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0904.17U31.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.12.2005 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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