Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-24, 23 W 117/06

23 W 117/06Obergericht24.08.2006

Regest

Keine Zweitschuldnerhaftung des Antragstellers für gerichtliche Auslagen des durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendeten Insolvenzverfahrens.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 117/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-24

Aktenzeichen: 23 W 117/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0824.23W117.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Normen: §§ 31 Abs. 2 Satz 1, 23 Abs. 1 Satz 2 GKG

Leitsätze

Keine Zweitschuldnerhaftung des Antragstellers für gerichtliche Auslagen des durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendeten Insolvenzverfahrens.

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten

werden nicht erstattet.

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