Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-24, 15 W 66/06

15 W 66/06Obergericht24.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 66/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-24

Aktenzeichen: 15 W 66/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0824.15W66.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weiteren Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 2) und 3) haben die dem Beteiligten zu 1) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu je ½ Anteil zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 112.500,00 Euro festgesetzt.

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