Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-22, 2 Ss 241/06

2 Ss 241/06Obergericht22.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss 241/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-22

Aktenzeichen: 2 Ss 241/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0822.2SS241.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird unter Verwerfung der Revision im Übrigen

im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe

gemäß §§ 460, 462 StPO zu treffen ist.

Die Kosten der Revision trägt der Angeklagte.

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