Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-21, 15 W 183/05

15 W 183/05Obergericht21.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 183/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-21

Aktenzeichen: 15 W 183/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0821.15W183.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 05.03.2004 werden aufgehoben.

Der Antrag des Beteiligten zu 3) auf Berichtigung des Geburteneintrags wird als derzeit unbegründet zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.

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