13 U 26/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-21, 13 U 26/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 26/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-21
Aktenzeichen: 13 U 26/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0821.13U26.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 30.01.2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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