Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-17, 5 U 287/00

5 U 287/00Obergericht17.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 287/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-17

Aktenzeichen: 5 U 287/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0817.5U287.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 5. September 2000 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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