Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-17, 27 U 65/06

27 U 65/06Obergericht17.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 65/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-17

Aktenzeichen: 27 U 65/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0817.27U65.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Januar 2006 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.

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