15 W 47/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-15, 15 W 47/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 47/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-15
Aktenzeichen: 15 W 47/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0815.15W47.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde werden die angefochtene Entscheidung teilweise aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts vom 5.12.2005 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beteiligte erhält Einsicht in Blatt 147, 148 sowie 156 bis 163 des Hauptbandes der Registerakten zum Handelsregister B Registerblatt 5326.
Die Einsichtnahme in Blatt 156 bis 163 erfolgt dergestalt, dass der Beteiligten Ab-lichtungen der genannten Blätter erteilt werden, wobei in den Ablichtungen alle Vorgänge, die nicht dem Nachweis der Einzahlung des neuen Stammkapitals die-nen, durch Schwärzen unkenntlich zu machen sind.
Der weitergehende Antrag der Beteiligten auf Akteneinsicht wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt; er beträgt im Umfang der Zurückweisung des Rechts-mittels 500,00 Euro.
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