1 Vollz (Ws) 481/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-07-26, 1 Vollz (Ws) 481/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-07-26, 1 Vollz (Ws) 481/06
1 Vollz (Ws) 481/06Obergericht26.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 481/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-26
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 481/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0726.1VOLLZ.WS481.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes aufgehoben, soweit darin die Kontrolle der von dem Betroffenen ausgehenden Post an Behörden aufgehoben worden ist.
Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung gegen
die Entscheidung des Leiters der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede I, die Kontrolle von Behördenpost durchzuführen, wird insgesamt als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.
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