Oberlandesgericht Hamm, 2006-07-26, 1 Vollz (Ws) 481/06

1 Vollz (Ws) 481/06Obergericht26.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 481/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-07-26

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 481/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0726.1VOLLZ.WS481.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes aufgehoben, soweit darin die Kontrolle der von dem Betroffenen ausgehenden Post an Behörden aufgehoben worden ist.

Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung gegen

die Entscheidung des Leiters der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede I, die Kontrolle von Behördenpost durchzuführen, wird insgesamt als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.

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