Oberlandesgericht Hamm, 2006-07-21, 11 U 159/05

11 U 159/05Obergericht21.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 159/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-07-21

Aktenzeichen: 11 U 159/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0721.11U159.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

I.

Der Senat schlägt den Parteien vor, den Rechtsstreit durch den Abschluss des nachfolgenden Vergleichs zu beenden:

Vergleich

  1. Das beklagte Land zahlt zur Abgeltung der Klageforderung an den Kläger 6.000,00 €.

  2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 90 % und das beklagte Land 10 %; von den Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten dieses Vergleichs tragen der Kläger 85 % und das beklagte Land 15 %.

II.

Das beklagte Land soll sich zu diesem Vergleichsvorschlag bis zum 29. September 2006 erklären. Die Stellungnahmefrist für den Kläger endet am 16. Oktober 2006.

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