11 UF 2/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-07-07, 11 UF 2/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 2/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-07
Aktenzeichen: 11 UF 2/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0707.11UF2.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 02. Dezember 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop hinsichtlich der Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin vom Eintritt der Rechtskraft der Scheidung bis zum 31.12.2008 monatlich 410,- € zu zahlen.
Die weitergehende Klage auf Zahlung nachehelichen Unterhalts wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz bleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Antragsteller zu 2/7 und die Antragsgegnerin zu 5/7.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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