Oberlandesgericht Hamm, 2006-06-30, 11 UF 10/06

11 UF 10/06Obergericht30.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 10/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-30

Aktenzeichen: 11 UF 10/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0630.11UF10.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 02. Dezember 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Beckum teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin wie folgt Trennungsunterhalt zu zahlen:

a) für die Zeit vom 01.01.2005 bis 22.04.2005 monatlich 55,00 €;

b) für die Zeit vom 23.04. bis 30.06.2005 monatlich 355,- €;

c) für die Zeit von Juli 2005 bis Dezember 2005 monatlich 395,- €.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 3/5 und dem Beklagten zu 2/5 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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