Oberlandesgericht Hamm, 2006-06-19, 3 U 92/05

3 U 92/05Obergericht19.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 92/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-19

Aktenzeichen: 3 U 92/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0619.3U92.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegegn das am 31.03.2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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