Oberlandesgericht Hamm, 2006-06-14, 11 U 143/05

11 U 143/05Obergericht14.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 143/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-14

Aktenzeichen: 11 U 143/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0614.11U143.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Oktober 2005 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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