Oberlandesgericht Hamm, 2006-06-08, 18 U 163/05

18 U 163/05Obergericht08.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 163/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-08

Aktenzeichen: 18 U 163/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0608.18U163.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. August 2005 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Das Urteil beschwert die Klägerin in Höhe von 214.020,00 €; die Revision wird nicht zugelassen.

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