2 Ss 532/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-06-06, 2 Ss 532/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-06-06, 2 Ss 532/06
2 Ss 532/06Obergericht06.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss 532/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-06
Aktenzeichen: 2 Ss 532/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0606.2SS532.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das Urteil des Landgerichts Bochum vom 8. September 2005 wird im Schuld-spruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen insoweit aufgehoben, als der Angeklagte wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden ist.
Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den zugrunde lie-genden Feststellungen insgesamt aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision des Angeklagten verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.
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