Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-30, 3 Ss OWi 281/06

3 Ss OWi 281/06Obergericht30.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 281/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-30

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 281/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0530.3SS.OWI281.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahin geändert, dass gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 75,- Euro festgesetzt wird. Das angeordnete Fahrverbot entfällt.

Die Kosten der Rechtsbeschwerde, einschließlich der dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, trägt die Staatskasse.

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