3 Ss OWi 281/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-30, 3 Ss OWi 281/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-30, 3 Ss OWi 281/06
3 Ss OWi 281/06Obergericht30.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 281/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-30
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 281/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0530.3SS.OWI281.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahin geändert, dass gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 75,- Euro festgesetzt wird. Das angeordnete Fahrverbot entfällt.
Die Kosten der Rechtsbeschwerde, einschließlich der dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, trägt die Staatskasse.
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