Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-10, 12 U 58/05

12 U 58/05Obergericht10.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 58/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-10

Aktenzeichen: 12 U 58/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0510.12U58.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 08.04.2005 unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.717,12 € nebst Zinsen in Hö-he von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2004 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 18 % und der Beklagte zu 82 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 27 % und der Be-klagte zu 73 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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