1 UF 281/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-09, 1 UF 281/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-09, 1 UF 281/05
1 UF 281/05Obergericht09.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 UF 281/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-09
Aktenzeichen: 1 UF 281/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0509.1UF281.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 24. November 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts
- Familiengericht - Halle teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Halle (Westf.) vom 08. Juli 2003
- 5 a F 22/03 (UK) - wird dahin abgeändert, dass der Kläger an die Beklagte für die Zeit von Juli 2005 bis einschließlich Dezember 2005 180,00 € und für die Zeit ab Januar 2006 250,00 € monatlichen Unterhalt zu zahlen hat.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger 4/5 und die Beklagte 1/5 zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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