15 W 277/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-09, 15 W 277/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-09, 15 W 277/06
15 W 277/06Obergericht09.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 277/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-09
Aktenzeichen: 15 W 277/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0509.15W277.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.
Auf die sofortige erste Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 26. März 2004 ebenfalls aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, den Beteiligten zu 1) aus dem Amt des Testamentsvollstreckers zu entlassen mit der Maßgabe, dass dem Beteiligten zu 1) vor Zustellung der Entlassungsverfügung innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung dieser Entscheidung Gelegenheit gegeben wird, einen Nachfolger im Amt des Testamentsvollstreckers zu ernennen und dies dem Nachlassgericht mitzuteilen.
Der Beteiligte zu 1) hat den Beteiligten zu 2) bis 5) die ihnen im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert wird auf 30.000 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.