Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-08, 13 U 190/05

13 U 190/05Obergericht08.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 190/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-08

Aktenzeichen: 13 U 190/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0508.13U190.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.10.2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger über die bereits anerkannte Haftung von 1/3 hinaus ein weiteres Drittel, also insgesamt 2/3, des materiellen und immateriellen Schadens aus dem Verkehrsunfall vom 31.10.2004 zu erstatten, soweit kein Forderungsüber-gang vorliegt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.