Oberlandesgericht Hamm, 2006-04-11, 21 U 5/06

21 U 5/06Obergericht11.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 5/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-11

Aktenzeichen: 21 U 5/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0411.21U5.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.11.2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Berufungsverfah-rens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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