Oberlandesgericht Hamm, 2006-04-11, 15 W 371/05

15 W 371/05Obergericht11.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 371/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-04-11

Aktenzeichen: 15 W 371/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0411.15W371.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird die Entscheidung des Amtsgerichts Tecklenburg vom 10.6.2005 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die dem Betreuer für den Zeitraum vom 20.1.2004 bis zum 15.12.2004 zu bewilligende Vergütung wird anderweitig auf 1263,25 € und der Aufwendungsersatz auf 174,97 € festgesetzt.

Der Anspruch richtet sich in voller Höhe gegen die Staatskasse.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.