15 W 371/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-04-11, 15 W 371/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-04-11, 15 W 371/05
15 W 371/05Obergericht11.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 371/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-11
Aktenzeichen: 15 W 371/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0411.15W371.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird die Entscheidung des Amtsgerichts Tecklenburg vom 10.6.2005 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die dem Betreuer für den Zeitraum vom 20.1.2004 bis zum 15.12.2004 zu bewilligende Vergütung wird anderweitig auf 1263,25 € und der Aufwendungsersatz auf 174,97 € festgesetzt.
Der Anspruch richtet sich in voller Höhe gegen die Staatskasse.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
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